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Unternehmensgründung als Handwerker

Unternehmensgründung als Handwerker

Du träumst davon, dein eigenes Handwerksunternehmen in Deutschland zu gründen? Fantastisch! Aber vielleicht fragst du dich, wie du all die bürokratischen Hürden meistern und finanzielle Unterstützung erhalten kannst, um deinem Traum näher zu kommen.Wir erklären dir die Abläufe und helfen bei der Betragung möglicher Fördermittel.

    Kostenfreie Informationen





    Starte dein eigenes Handwerksunternehmen - Wir begleiten dich zum Erfolg!

    Hilfe und Beratung bei Zulassung, Fördermittelbeantragung und Krediten

    Als angehender Handwerker in Deutschland stehen dir unzählige Möglichkeiten offen, dein eigenes Unternehmen zu gründen und erfolgreich durchzustarten. Doch wir wissen, dass der Weg zur Selbstständigkeit auch mit einigen bürokratischen Hürden verbunden sein kann. Keine Sorge, wir beraten dich, wie du diese Hindernisse elegant überwinden kannst, helfen bei der Beantragung von Zulassung und Darlehen und erarbeiten mit dir die notwendigen Dokumente wie Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Businessplan. In vielen Fällen lässt sich dabei unsere Unterstützungsleistung vollständig fördern und ist für dich damit zu 100% kostenfrei. Wir informieren dich gern.

    Zulassungspflichtige Handwerksberufe

    Zulassungspflichtige Handwerksberufe sind Tätigkeiten, die eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation erfordern. Für diese Berufe ist eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig, bevor sie selbstständig ausgeübt werden dürfen. Beispiele für zulassungspflichtige Handwerke sind Elektrotechniker, Tischler und Bäcker.

    1. Maurer und Betonbauer
    2. Ofen- und Luftheizungsbauer
    3. Zimmerer
    4. Dachdecker
    5. Straßenbauer
    6. Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
    7. Brunnenbauer
    8. Steinmetz und Steinbildhauer
    9. Stuckateure
    10. Maler und Lackierer
    11. Gerüstbauer
    12. Schornsteinfeger
    13. Metallbauer
    14. Chirurgiemechaniker
    15. Karosserie- und Fahrzeugbauer
    16. Feinwerkmechaniker
    17. Zweiradmechaniker
    18. Kälteanlagenbauer
    1. Informationstechniker
    2. Kraftfahrzeugtechniker
    3. Land- und Baumaschinenmechatroniker
    4. Büchsenmacher
    5. Klempner
    6. Installateur und Heizungsbauer
    7. Elektrotechniker
    8. Elektromaschinenbauer
    9. Tischler
    10. Boots- und Schiffbauer
    11. Seiler
    12. Bäcker
    13. Konditor
    14. Fleischer
    15. Augenoptiker
    16. Hörakustiker
    17. Orthopädietechniker
    18. Orthopädieschuhmacher
    1. Zahntechniker
    2. Friseure
    3. Glaser
    4. Glasbläser und Glasapparatebauer
    5. Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
    6. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
    7. Werkstein und Terrazzohersteller
    8. Estrichleger
    9. Behälter und Apparatebauer
    10. Parkettleger
    11. Rolladen- und Sonnenschutztechniker
    12. Dreschler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
    13. Böttcher
    14. Glasveredler
    15. Schilder- und Lichtreklamehersteller
    16. Raumausstatter
    17. Orgel- und Harmoniumbauer

    Zulassungsfreie Handwerksberufe

    Zulassungsfreie Handwerksberufe erfordern keine Meisterprüfung oder ähnliche Qualifikation. Hier können sich Interessierte ohne Meisterbrief selbstständig machen. Allerdings müssen sie eine Anmeldung bei der Handwerkskammer vornehmen. Beispiele für zulassungsfreie Handwerke sind Fliesenleger, Raumausstatter und Parkettleger.

    1. Uhrmacher
    2. Graveure
    3. Metallbildner
    4. Galvaniseure
    5. Metall- und Glockengießer
    6. Präzisionswerkzeugmechaniker
    7. Gold- und Silberschmiede
    8. Modellbauer
    9. Holzbildhauer
    10. Korb- und Flechtwerkgestalter
    11. Maßschneider
    12. Textilgestalter (Sticker, Weber,Klöppler, Posamentierer, Stricker)
    13. Modisten
    14. Segelmacher
    1. Kürschner
    2. Schuhmacher
    3. Sattler und Feintäschner
    4. Müller
    5. Brauer und Mälzer
    6. Weinküfer
    7. Textilreiniger
    8. Wachszieher
    9. Gebäudereiniger
    10. Feinoptiker
    11. Glas- und Porzellanmaler
    12. Edelsteinschleifer und -graveure
    13. Fotografen
    14. Buchbinder
    1. Print- und Medientechnologen (Drucker, Siebdrucker, Flexografen)
    2. Keramiker
    3. Klavier- und Cembalobauer
    4. Handzuginstrumentenmacher
    5. Geigenbauer
    6. Bogenmacher
    7. Metallblasinstrumentenmacher
    8. Holzblasinstrumentenmacher
    9. Zupfinstrumentenmacher
    10. Vergolder
    11. Holz- und Bautenschützer (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
    12. Bestatter
    13. Kosmetiker

    Gewerbeähnliche Handwerksberufe

    Gewerbeähnliche Handwerksberufe liegen zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Berufen. Sie erfordern meistens eine Eintragung in die Handwerksrolle, jedoch ist keine Meisterprüfung notwendig. Gewerbetreibende müssen eine fachliche Eignung nachweisen. Ein Beispiel für einen gewerbeähnlichen Handwerksberuf ist der Schornsteinfeger.

    1. Asphaltierer (ohne Straßenbau)
    2. Fuger (im Hochbau)
    3. Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau)
    4. Betonbohrer und -schneider
    5. Theater- und Ausstattungsmaler
    6. Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung
    7. Metallschleifer und Metallpolierer
    8. Metallsägen-Schärfer
    9. Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren)
    10. Fahrzeugverwerter
    11. Rohr- und Kanalreiniger
    12. Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)
    13. Holzschuhmacher
    14. Holzblockmacher
    15. Daubenhauer
    16. Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung)
    1. Muldenhauer
    2. Holzreifenmacher
    3. Holzschindelmacher
    4. Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale)
    5. Bürsten- und Pinselmacher
    6. Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung
    7. Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration)
    8. Fleckteppichhersteller
    9. Theaterkostümnäher
    10. Plisseebrenner
    11. Stoffmaler
    12. Textil-Handdrucker
    13. Kunststopfer
    14. Änderungsschneider (ehemals Flickschneider)
    15. Handschuhmacher
    16. Ausführung einfacher Schuhreparaturen
    1. Gerber
    2. Innerei-Fleischer (Kuttler)
    3. Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör)
    4. Fleischzerleger, Ausbeiner
    5. Appreteure, Dekateure
    6. Schnellreiniger
    7. Teppichreiniger
    8. Getränkeleitungsreiniger
    9. Maskenbildner
    10. Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung)
    11. Klavierstimmer
    12. Theaterplastiker
    13. Requisiteure
    14. Schirmmacher
    15. Steindrucker
    16. Schlagzeugmacher

    Reisegewerbe

    Handwerksberufe unterliegen in Deutschland besonderen Anforderungen. In vielen Fällen besteht eine Meisterpflicht, die die Qualifikation eines Handwerksmeisters erfordert. Sollte kein Meister vorhanden sein, kann in einigen Fällen die Gründung als Reisegewerbe in Betracht gezogen werden. Diese besondere Form des Gewerbes ist werberechtlich eingeschränkt, darf keinen festen Betriebssitz haben, hat jedoch den Vorteil, dass die Meisterpflicht entfällt.

    Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe bei Ihrer Gründung? 
    Sie erreichen uns kostenfrei unter 0800 237 28 83

    So helfen wir bei der Gründung

    Erstgespräch

    Anfang jeder guten Zusammenarbeit ist ein Dialog in dem man den gemeinsamen Weg bespricht. Unser Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Hier kannst du dich davon überzeugen, dass die Chemie stimmt und bereits erste Fragen rund um die Gründung klären.

    Gründungsstrategie festlegen

    Hast du dich für eine Zusammenarbeit mit uns entschieden, besprechen wir mit dir im nächsten Schritt die für dich richtige Gründungsstrategie. Abhängig von der Handwerksart, dem benötigtem Kapital oder auch dem momentanen Status sind verschiedene Wege zur Existenzgründung möglich. Wir gehen die einzelnen Varianten durch und entscheiden gemeinsam, was am besten für dich passt.

    Businessplan und Finanzierung

    Ist die Gründungsstrategie klar, geht es in der Regel mit der Betragung von notwendigen Fördermittel oder Finanzierungen weiter. Hierfür ist der Businessplan nebst allen Anlagen notwendig, auch Bankengespräche sind die Regel. Wir helfen bei der Beantragung der Fördermittel, Unterstützen bei den Besprächen mit der Bank und sind natürlich auch bei der Erstellung der dafür notwendigen Unterlagen an deiner Seite.

    Gründung

    Sind die ganze Formalitäten geklärt, geht es an die Gründung. Natürlich sind wir auch für Fragen da, welche nach dem Übergang in den Haupterwerb entstehen, denn vom Businessplan zur Umsetzung gibt es immer wieder Veränderungen.

    Über StartEffekt

    Die Kernkompetenz von StartEffekt ist es Gründern, Entwicklern und Startups dabei zu helfen, neue Unternehmen zu etablieren, neue Märkte zu erschließen, bedeutende Ideen zu kommerzialisieren oder einfach „größer“ und „neuer“ Möglichkeiten zu definieren.

    Mit unserer Expertise aus 4300 erfolgreichen Startups, den Erkenntnissen und Innovationen, die aus diesen Projekten entstehen, bilden wir eine Plattform von der unsere Kunden und die von uns betreuten Startups profitieren.

    Wir arbeiten Seite-an-Seite mit dem Gründungsteam, geben unser Know-How weiter um Fähigkeiten aufzubauen um einen optimalen Start und eine nachhaltige Strategie zu sichern. Wir unterstützen in allen Aspekten des Unternehmensaufbaus – von der Strategieformulierung und der Entwicklung von Geschäftsmodellen über die Ausarbeitung von Angebotsportfolios und die Optimierung der Preisgestaltung bis hin zur Transformation einer Idee. Unsere Arbeit beeinflusst die Strategien, Produkte und Erfolgsgeschichten von Startups in den unterschiedlichsten Branchen.

    Genug gelesen - jetzt starten!

    Sie haben bereits einen AVGS vorliegen und möchten nun starten? Wir freuen uns auf Sie und sind gespannt auf Ihre Gründungsidee.