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Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld | Voraussetzungen und Ablauf

Einstiegsgeld kann jeder Gründungswillige beantragen, welcher Bezieher von ALG 2 ist und eine Gründung als Haupterwerb anstrebt. Ein Rechtsanspruch auf diese Leistung des Jobcenters besteht allerdings nicht. Für den Antrag ist nur ein formloses Schreiben notwendig, in vielen Fällen reicht eine E-Mail an den Ansprechpartner des Jobcenters.

Neben dem Einstiegsgeld kann das Jobcenter aber auch weitere freiwillige Leistungen gewähren. So zum beispiel einen Investitionszuschuss oder aber auch Investitionsdarlehen. Entgegen landläufiger Meinung sind die durch das SGB II nicht in der Höhe begrenzt, sondern die jeweiligen Grenzen werden durch das Jobcenter festgelegt. Wir informieren Sie gern.

Voraussetzungen:

  • Sie beziehen ALG 2 und sind somit beim Jobcenter gemeldet
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistung
  • Sie möchten im Haupterwerb gründen (über 15 Stunden pro Woche tätig sein)

Auf einen Blick:

  • Einstiegsgeld wird max. 24 Monate gewährt
  • Höhe: Regelbezug plus 50% des Regelbezugs

Sie haben Fragen zum Thema Einstiegsgeld oder benötigen Hilfe bei der Gründung?
Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Sie erreichen uns kostenfrei unter 0800 237 28 83

Ablauf der Gründung mit Einstiegsgeld

Einstiegsgeld ist eine Kann-Leistung und hängt maßgeblich davon ab, ob Sie Ihrem Fallmanager von der Ernsthaftigkeit als auch von den guten Erfolgsaussichten der geplanten Selbständigkeit überzeugen können. Hierfür ist neben einem ordentlichen, zuverlässigem Auftreten vor allem das Aufbereiten der notwendigen Unterlagen von äußerster Wichtigkeit.

Im Gegensatz zu anderen Fördermitteln kann das Einstiegsgeld bis zu 24 Monate gewährt werden. Grundsätzlich werden dabei die gewohnten Leistungen des ALG 2 zunächst weitergezahlt und es ist ein geringer Zuverdienst möglich. Entwickelt sich Ihr Unternehmen im Laufe der Zeit positiv wird in entsprechendem Maße die Höhe des Leistungsbezuges reduziert.

Notwendige Unterlagen für das Einstiegsgeld

  1. Ordnungsgemäßer, tragfähiger Businessplan
  2. Ausführliche, positive fachkundige Stellungnahme
  3. eventuell Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat über eine Gründerschulung
  4. Lebenslauf und Eignungsnachweise
  5. Anmeldung der Tätigkeit (z.B. Gewerbeanmeldung)

Natürlich sind ordnungsgemäße und vollständige Unterlagen kein Garant für einen positiven Bescheid. Sollten Sie eine Ablehnung Ihres Antrages des Einstiegsgelds erhalten, gilt es Ruhe zu bewahren und die Gründe der Ablehnung in Ruhe zu sichten. Reichen Sie eventuell fehlende geforderte Unterlagen nach oder arbeiten Sie unzureichend argumentierte Passagen nach.