Informationen für Agentur für Arbeit und Jobcenter
StartEffekt ist ein nach AZAV zertifizierter, deutschland weit aktiver Bildungsträger. Wir sind spezialisiert auf die Maßnahmendurchführung für Existenzgründer. Seit 2015 bieten wir deshalb AVGS Maßnahmen nach §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 an, welche speziell auf die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit ausgerichtet sind. Seit unserer Gründung haben wir mehr als 6.500 Existenzgründer bei der Vorbereitung der Gründung erfolgreich betreuen können. Bei unserer Befragung (Stand 03/2022) haben unsere Teilnehmer die Teilnahme im Durchschnitt mit 1,18 (Schulnotensystem) benotet. 97% fühlen sich nach der Teilnahme in Ihrer Gründungsabsicht bestätigt. 62,68% der Teilnehmer geben 8-10 Monate nach Maßnahmenteilnahme an, erfolgreich die privaten und betrieblichen Kosten zu erwirtschaften. Die meisten Teilnehmer stammen dabei aus dem ersten Arbeitsmarkt.
Die Maßnahme "BusinessEffekt - Unternehmen erfolgreich gründen" ist eine AVGS Maßnahme zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit. Bei grundsätzlicher Eignung eines Teilnehmers werden dem potenziellen Gründer innerhalb der Maßnahme gründungsspezifische, kaufmännische, rechtliche, marketingstrategische sowie buchhalterische Kenntnisse in einem individuellen 1:1 Einzelcoaching vermittelt. Durch die zielgerichtete Vermittlung unternehmerischer Kenntnisse soll die hauptberufliche Selbständigkeit ermöglicht werden, um im späteren Verlauf die Unabhängigkeit vom fördernden Sozialträger zu erreichen.
In unserem Flyer BusinessEffekt stellen wir weitere detaillierte Informationen zur Verfügung.
Vor-Ort Betreuung möglich
Online, Offline oder Hybrid
umfassende Themenauswahl vorhanden
Umfang: bis zu 100 Einheiten
Wer darf an der Maßnahme teilnehmen?
Zielgruppe der Maßnahme
Arbeitslose sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende (aus dem ALG 1 sowie ALG 2), welche die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit planen. Weiterhin können mit ALG 2 aufstockende selbstständige Leistungsbezieher, sollten diese das Tätigkeitsfeld ihrer Haupterwerbsselbstständigkeit verlagern wollen, an der Maßnahme teilnehmen. Einschränkungen hinsichtlich spezifischer Branchen werden nicht vorgenommen, es wird in folgende Rubriken unterteilt:
- Handwerk
- Handel
- Gastronomie
- Freie Berufe und Dienstleistung
- Produktion und Industrie
Wer darf an der Maßnahme teilnehmen?
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN UND EIGNUNGSFESTSTELLUNG
An einer AVGS Maßnahme kann teilnehmen, wer von Arbeitslosigkeit bedroht oder von Arbeitslosigkeit betroffen ist. Somit ist eine Teilnahme möglich, für:
- jene, die bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitssuchend gemeldet sind und
- eine Geschäftsidee besitzen, welche im Erstgespräch plausibel erscheint und
- keine Selbständigkeit mit mehr als 15 Stunden pro Woche ausüben und
- sich persönlich für die Selbständigkeit geeignet fühlen und
- welche weitere Kenntnisse (abseits der fachlichen) für das Gründen eines Unternehmens benötigen.
Der Einstieg in die Maßnahme ist jederzeit möglich, da es sich um eine individuelle Einzelschulung handelt. Je nach Ausbildungsniveau und Vorhaben wird der passende Coach dem Gründer zugewiesen.
Welchen Umfang hat die Maßnahme?
Zeitlicher Umfang
Die Maßnahme "BusinessEffekt" ist für maximal 100 Unterrichtseinheiten (à 45 min) konzipiert und wird spezifisch auf den jeweiligen Teilnehmer und seinen Bedarf angepasst. Diese individuelle Anpassung besprechen wir in einem kostenfreien Vorgespräch gemeinsam. Die AVGS Maßnahme darf die Maßnahmendauer von 8 Wochen nicht überschreiten.
Hinweis:
Ist die Gründungsidee noch nicht gefestigt, kann zunächst mit einem ersten kleineren Gutschein die Sinnhaftigkeit des Vorhabens betrachtet werden. Bei positiver Prognose erfolgt die Coachingfortsetzung mittels eines zweiten Gutscheins.
Wie schnell kann die Maßnahme begonnen werden?
Regelbeginn und schneller Start
In aller Regel benötigen wir eine Woche zwischen Einreichung des AVGS und Maßnahmenbeginn. Diese Zeit ist vor allem dafür vorgesehen, die notwendige Bewilligung der Maßnahme einholen zu können.
Wird ein früherer Start des Gründercoachings benötigt, bedingt dies die schnelle Bewilligungserteilung, gern vorab per E-Mail. Für die Coachbereitstellung benötigen wir im "Notfall" maximal einen Tag.
Wie kann die Maßnahme durchgeführt werden?
Präsenz, Online oder Hybrid
Die Maßnahme ist als "Hybride Maßnahme" zugelassen. Somit sind folgende Durchführungsformen möglich:
- Präzenzcoaching
- Onlinecoaching
- Hybrides Coaching (Präsenz- und Online gemischt)
Sie möchten einen AVGS zur "Heranführung an eine selbständige Tätigkeit" vergeben, haben aber Fragen zur Maßnahme?
Sie erreichen uns kostenfrei unter 0800 237 28 83
Welche Sprachen stehen zur Verfügung?
in weiteren 12 Sprachen verfügbar
StartEffekt ist in der Lage das Coaching zusätzlich zu Deutsch auch in folgenden Sprachen anbieten zu können:
- Englisch
- Französisch
- Spanisch
- Italienisch
- Griechisch
- Türkisch
- Portugiesisch
- Brasilianisches Portugiesisch
- Russisch
- Kroatisch
- Arabisch
- Persisch
Welche Zeitformen sind möglich?
Vollzeit oder Teilzeit
Ob die Maßnahme in Vollzeit oder Teilzeit absolviert werden soll, hängt stark von der Gründung als auch vom Gründer selbst ab. Hier sind auch die privaten Hintergründe zu erfragen, aber auch notwendige Zeitfenster für die Vor- und Nachbereitung der Schulungstage zu bedenken. Eine pauschale Antwort ist schwierig und sollte immer auf die Situation des jeweiligen Teilnehmers abgestellt werden. Meist ist die Durchführung in Teilzeit besser für die Heranführung an eine Selbstständige Tätigkeit geeignet. Sollte jedoch der Gründungszeitpunkt bereits innerhalb weniger Wochen liegen, empfiehlt sich die Umsetzung in Vollzeit.
Welche Inhalte werden behandelt?
Erstellen des Businessplans
Förderung und Finanzierung
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Buchführung
Büroorganisation und Rechnungswesen
Steuern
Anmeldung und Zulassung
Rechtliche Grundlagen
Rechtsform und Kooperation
Unternehmerperson
Unternehmensführung
Standort und Standortanalyse
betriebliche und private Absicherung
Marketing und Marketingplanung
Onlinemarketing und Social Mediamarketing
Markt und Branche
Vertrieb
E-Business
Wettbewerb und Wettbewerbsanalyse
Betriebsübernahme und Beteiligung
Franchise
Personal- und Organisationsentwicklung
Umsetzungsprognose
Vor-Ort-Termine
Fremdfinanzierung
Selbstmanagement und Life-Coaching
Krisenprävention
Wie funktioniert der Ablauf?
Eignungsprüfung, Einreichung, Bewilligung, Coaching und Abrechnung
Nach Erhalt des AVGS durch den Teilnehmer wird die Eignung des Teilnehmers nochmals geprüft, bevor selbiger in die Maßnahme aufgenommen werden kann. Nach positiver Prüfung wird entsprechend nach den Vorgaben des AVGS, als auch nach dem Bedarf des Teilnehmers, der notwendige Coachingablauf besprochen und die Schwerpunkte des Coachings klar definiert. Das Coaching erfolgt an mindestens 2 Tagen in der Woche für maximal 8 Wochen. Im Anschluss an das Coaching erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung und der AVGS ausstellende Sozialträger einen Abschlussbericht nebst Rechnung.