AVGS Gründercoaching
In Deutschland stehen verschiedene Förderungen für Gründungsberatung und Gründercoaching zur Verfügung. Für die Gründer am unkompliziertesten und vor allem vollständig kostenfrei ist das sogenannte AVGS Gründercoaching. Wir erläutern die Grundlagen und Abläufe.
Kurz und Knapp: Worum geht es
Eine Existenzgründung zu planen ist nicht alltäglich. Hier ist man gut beraten sich einen erfahrenen Coach für die Beratung zu engagieren. Hierfür wurde 2014 das AVGS Gründercoaching von staatlicher Seite geschaffen, welches die Kosten für das Gründercoaching vollständig tragen kann.
In Deutschland ist das AVGS Gründercoaching das einzig flächendeckend zur Verfügung stehende Vorgründungsinstrument, welches für den Gründer vollständig kostenfrei ist.
In diesem Artikel erfahren Sie:
- Welche Antragsvoraussetzungen für das AVGS Gründercoaching es gibt
- Was das Gründercoaching umfasst
- Wie man einen AVGS beantragt
- Wo man den Gutschein aktivieren kann
Wer kann ein AVGS Gründercoaching beantragen?
Ein AVGS für ein Gründercoaching kann beantragen, wer von Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht ist. Somit ist jeder, welcher bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter gemeldet ist antragsberechtigt, unabhängig davon ob Arbeitslosengeld bezogen wird, oder nicht.
Hinweis: Natürlich gibt es auch hier Sonderregelungen und Ausnahmen. So gelten beispielsweise für jene, welche gerade erst von ihrer Kündigung erfahren haben, teilweise leicht veränderte Herangehensweisen. Hierfür ist man gut beraten um Vorfeld mit einem Coach zu sprechen.
Was umfasst ein Gründercoaching?
Jedes AVGS Gründercoaching hat das Ziel, den jeweiligen Maßnahmenteilnehmer auf die Gründung vorzubereiten. Dabei werden unterschiedliche Coachingumfänge angeboten. Je nach Träger umfasst das Coaching zwischen 4 und 120 Unterrichtseinheiten.
Die Maßnahmen selbst können dabei als Gruppenmaßnahme oder aber als Einzelmaßnahme durchgeführt werden. Wer sich lediglich einen groben Überblick verschaffen möchte, ist in einer Gruppenmaßnahme gut aufgehoben.
Wer jedoch an einer konkreten Gründungsidee arbeiten möchte, sollte versuchen einen Gutschein für ein Einzelcoaching zu erhalten. Die Vorteile eines Einzelcoachings liegen dabei klar auf der Hand. Die Themeninhalte werden im Einzelcoaching direkt auf den Teilnehmer und die Gründungsidee angestellt, entsprechende Fördermittel werden besprochen und häufig auch beantragt und auch der Businessplan wird zielt für die Gewünschte Existenzgründung vorangetrieben.
Wie lange geht ein Gründercoaching?
Der Umfang eines jeden Coachings richtet sich nach den Maßgaben des AVGS Gutscheins. Hier kommt es zu großen Unterschieden und es gibt keine deutschlandweite Regelung. Im Durchschnitt wurden bei uns 50 UE pro Gutschein von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter für das Coaching zur Verfügung gestellt.
Ein Gründercoaching erstreckt sich dabei meistens über mehrere Wochen, in welcher an mindestens an zwei Tagen in der Woche intensiv an der Gründung gearbeitet wird. Mehr Termine können in der Regel vereinbart werden.
Wie kann man einen AVGS beantragen?
Für den Antrag an sich reicht ein formloses Schreiben an die zuständige Vermittlungsfachkraft. Hierbei müssen neben den eigenen Stammdaten weitere Informationen genannt werden. So könnte ein Teil des Schreibens wie folgt lauten:
"Hiermit beantrage ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III für die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit. Um meine Gründungsidee auszubauen und voran treiben zu können benötige ich vorraussichtlich (Anzahl der gewünschten Unterrichtseinheiten). Bitte gewähren Sie mir für die Durchführung der Maßnahme eine Maßnahmendauer von (Anzahl der Wochen)."
Gründer welche beim Jobcenter gemeldet sind, können ebenfalls einen AVGS für ein Gründercoaching beantragen. Allerdings lautet dann der erste Satz leicht anders "... Vermittlungsgutschein nach §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III in Verbindung mit §16 SGB II ..."
Ein Muster für den Antrag auf AVGS Gründercoaching erhalten Sie per E-Mail nach ausfüllen des Formulars oder Sie können es sich unter Downloads herunterladen.
Tipp: Wird ein AVGS abgelehnt lassen Sie sich die Ablehnung bitte von Ihrer Vermittlungsfachkraft schriftlich geben. So kann man den Grund prüfen und in viele Fällen auch gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen.
Wo kann man den AVGS einlösen?
Wenn Sie einen Gutschein erhalten haben, obliegt die Wahl des Trägers alleine Ihnen. Die Vermittlungsfachkraft darf auf Ihre Wahl keinen Einfluss nehmen. Somit können Sie den Gutschein bei jedem AZAV zertifziertem Bildungsträger einreichen.
Sie haben bereits einen AVGS vorliegen? Hier können Sie Ihren Gutschein aktivieren!
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Sie erreichen uns kostenfrei unter 0800 237 28 83
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Finanzierung
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Über StartEffekt
Die Kernkompetenz von StartEffekt ist es Gründern, Entwicklern und Startups dabei zu helfen, neue Unternehmen zu etablieren, neue Märkte zu erschließen, bedeutende Ideen zu kommerzialisieren oder einfach „größer“ und „neuer“ Möglichkeiten zu definieren.
Mit unserer Expertise aus 4300 erfolgreichen Startups, den Erkenntnissen und Innovationen, die aus diesen Projekten entstehen, bilden wir eine Plattform von der unsere Kunden und die von uns betreuten Startups profitieren.
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