Informationen für Agentur für Arbeit und Jobcenter
StartEffekt ist ein nach AZAV zertifizierter Bildungsträger, welcher deutschlandweit regionale Schulungsstätten betreibt. Wir sind spezialisiert auf die Maßnahmendurchführung für Gründungswillige. Seit 2015 bieten wir deshalb AVGS Maßnahmen nach §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 an, welche speziell auf die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit ausgerichtet und konzipiert sind. Seit unserer Gründung haben wir mehr als 4.000 Existenzgründer bei der Vorbereitung erfolgreich betreuen können. Bei unserer Befragung (Stand 03/2022) haben unsere Teilnehmer die Teilnahme im Durchschnitt mit 1,18 (Schulnotensystem) benotet. 97% fühlen sich nach der Teilnahme in Ihrer Gründungsabsicht bestätigt. 62,68% der Teilnahmer geben 8-10 Monate nach Maßnahmenteilnahme an, erfolgreich die privaten und betrieblichen Kosten zu erwirtschaften. Die Meisten Teilnehmer stammen dabei aus dem ersten Arbeitsmarkt.
Für wen ist die Maßnahme geeignet?
Zielgruppe der Maßnahme
- Gründungen im Handwerk oder Dienstleistungsbereich
- Gründungen in der Informationsvermittlungs- oder Wissenvermittlungsbranche
- Gründungen im Gesundheitsbereich
- Gründung als Freiberufler
- Gründungen von gastronomischen Einrichtungen, Beherbergungsgewerbe oder Freizeiteinrichtungen
Innerhalb der Maßnahme "StartImpuls" besteht keine Zugangsbeschränkung, einzig eine Gründungsidee ist notwendig. Der Einstieg in die Maßnahme ist jederzeit möglich, da es sich um eine individuelle Einzelschulung handelt. Je nach Ausbildungsniveau und Vorhaben wird der passende Coach dem Gründer zugewiesen.
Wer darf an der Maßnahme teilnehmen?
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN UND EIGNUNGSFESTSTELLUNG
An einer AVGS Maßnahme kann teilnehmen, wer von Arbeitslosigkeit bedroht oder von Arbeitslosigkeit betroffen ist. Somit ist eine Teilnahme möglich, für:
- jene, die bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitssuchend gemeldet sind und
- eine Geschäftidee besitzen, welche im Erstgespräch plausibel erscheint und
- keine Selbständigkeit mit mehr als 15 Stunden pro Woche ausüben und
- sich persönlich für die Selbständigkeit geeignet fühlen und
- welche weitere Kenntnisse (abseits der fachlichen) für das Gründen eines Unternehmens benötigen.
Der Einstieg in die Maßnahme ist jederzeit möglich, da es sich um eine individuelle Einzelschulung handelt. Je nach Ausbildungsniveau und Vorhaben wird der passende Coach dem Gründer zugewiesen.
Welchen Umfang hat die Maßnahme?
Zeitlicher Umfang
Die Maßnahme "StartImpuls" ist auf maximal 120 Unterrichtseinheiten (à 45 min) konzipiert und wird spezifisch auf den jeweiligen Teilnehmer und seinen Bedarf angepasst. Diese Anpassung besprechen wir in einem kostenfreien Vorgespräch gemeinsam. Die AVGS Maßnahme darf die Maßnahmendauer von 8 Wochen nicht überschreiten.
Hinweis:
Ist die Gründungsidee noch nicht gefestigt, kann zunächst mit einem ersten kleineren Gutschein die Sinnhaftigkeit des Vorhabens betrachtet werden. Bei positiver Prognose erfolgt die Coachingfortsetzung mittels eines zweiten Gutscheins.
Wie schnell kann die Maßnahme begonnen werden?
Regelbeginn und schneller Start
In aller Regel benötigen wir eine Woche zwischen Einreichung des AVGS und Maßnahmenbeginn. Diese Zeit ist vor allem dafür vorgesehen, die notwendige Bewilligung der Maßnahme einholen zu können.
Wird ein früherer Start des Gründercoachings benötigt, bedingt dies die schnelle Bewilligungserteilung, gern vorab per E-Mail. Für die Coachbereitstellung benötigen wir im "Notfall" maximal einen Tag.
Wie kann die Maßnahme durchgeführt werden?
Präsenz, Online oder Hybrid
Die Maßnahme ist als "Hybride Maßnahme" zugelassen. Somit sind folgende Durchführungsformen möglich:
- Präzenzcoaching
- Onlinecoaching
- Hybrides Coaching (Präsenz- und Online gemischt)
Aufgrund der momentanen Pandemiesituation wird die Maßnahme standardmäßig als Onlineschulung durchgeführt.
Sie möchten einen AVGS zur "Heranführung an eine selbständige Tätigkeit" vergeben , haben aber Fragen zur Maßnahme?
Sie erreichen uns kostenfrei unter 0800 237 28 83
Welche Sprachen stehen zur Verfügung?
in weiteren 12 Sprachen verfügbar
StartEffekt ist in der Lage das Coaching zusätzlich zu Deutsch auch in folgenden Sprachen anbieten zu können:
- Englisch
- Französisch
- Spanisch
- Italienisch
- Griechisch
- Türkisch
- Portugisisch
- Brasilianisches Portugisisch
- Russisch
- Kroatisch
- Arabisch
- Persisch
Welche Zeitformen sind möglich?
Vollzeit oder Teilzeit
Ob die Maßnahme in Vollzeit oder Teilzeit absolviert werden soll, hängt stark von der Gründung als auch vom Gründer selbst ab. Hier sind auch die privaten Hintergründe zu erfragen, aber auch notwendige Zeitfenster für die Vor- und Nachbereitung der Schulungstage zu bedenken. Eine pauschale Antwort ist schwierig und sollte immer auf die Situation des jeweiligen Teilnehmers abgestellt werden. Meist ist die Durchführung in Teilzeit besser für die Heranführung an eine Selbstständige Tätigkeit geeignet. Sollte jedoch der Gründungszeitpunkt bereits innerhalb weniger Wochen liegen, empfiehlt sich die Umsetzung in Vollzeit.
Welche Inhalte werden behandelt?
Erstellen des Businessplans
Förderung und Finanzierung
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Buchführung
Büroorganisation und Rechnungswesen
Steuern
Anmeldung und Zulassung
Rechtliche Grundlagen
Rechtsform und Kooperation
Unternehmerperson
Unternehmensführung
Standort und Standortanalyse
betriebliche und private Absicherung
Marketing und Marketingplanung
Onlinemarketing und Social Mediamarketing
Markt und Branche
Vertrieb
E-Business
Wettbewerb und Wettbewerbsanalyse
Betriebsübernahme und Beteiligung
Franchise
Personal- und Organisationsentwicklung
Umsetzungsprognose
Vor-Ort-Termine
Fremdfinanzierung
Wie funktioniert der Ablauf?
Eignungsprüfung, Einreichung, Bewilligung, Coaching und Abrechnung
Nach Erhalt des AVGS durch den Gründer wird die Eignung des Gründers nochmal geprüft, bevor selbiger in die Maßnahme aufgenommen werden kann. Nach positiver Prüfung wird entsprechend nach den Vorgaben des AVGS, als auch nach dem Bedarf des Gründers, der notwendige Coachingablauf besprochen und die Schwerpunkte des Coachings nochmals klar definiert. Das Coaching erfolgt an mindestens 2 Tagen in der Woche, für maximal 8 Wochen. Im Anschluss an das Coaching erhät der Teilnehmer ein Maßnahmenzertifikat und der AVGS ausstellende Sozialträger einen Abschlussbericht, nebst Rechnung.